Werkzeug der Rechtsabteilung — nicht Anwalt, nicht Kanzlei
Das Modul verwaltet das eigene Schutzrechteportfolio Ihres Hauses und erzeugt interne Entwürfe und Hinweise zur menschlichen Prüfung. LEGALinhouse meldet keine Marken für Dritte an und erbringt keine Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Ein Treffer der Markenüberwachung ist ein Hinweis, kein Urteil — Ihr Team entscheidet.
Technisch sind Marken und Domains als besondere Vertragsart hinterlegt — sie nutzen daher dieselbe bewährte Fristen- und Kalenderlogik wie Ihre Verträge, ohne dass Sie etwas Neues lernen müssen. Marken, Domains und Markenüberwachung finden Sie in der Seitenleiste gebündelt unter „Schutzrechte".
Marken verwalten
Zu jeder Marke halten Sie die vollständigen Registerfakten an einem Ort: Markentyp (Wort-, Bild-, Wort-Bild-, 3D-, Klangmarke), Register (DPMA, EUIPO, WIPO), Anmelde- und Eintragungsnummer, Anmelde-, Eintragungs- und Prioritätstag, die Nizza-Klassen und das Waren-/Dienstleistungsverzeichnis. Für Bildmarken hinterlegen Sie ein Markenbild. Alle Daten — inklusive Inhaber — sind jederzeit editierbar.
Prüfen vor der Anmeldung — der Recherche-Fall
Eine Marke existiert im System, bevor sie ein eingetragenes Recht ist: Sie legen den Kandidaten im Status „Zu prüfen" an — mit Markentext, Markentyp und den beabsichtigten Nizza-Klassen, während Aktenzeichen und Fristen noch offen sind. Für die rechtliche Klärung (Verfügbarkeit, Kollision, Eintragungsfähigkeit) wird automatisch ein Recherche-Fall angelegt — mit dem vollen Fall-Werkzeugkasten: KI-Chat, belegte Recherche, Dokumentenverwaltung, Zeitleiste.
Recht und Recherche sauseinandergehalten
Das Schutzrecht ist der dauerhafte Vermögenswert, der Recherche-Fall ist die Arbeit daran. Fällt die Prüfung positiv aus, führen Sie die Marke zur Anmeldung; kollidiert sie oder ist sie nicht eintragungsfähig, wird sie mit dem Ergebnis als „verworfen" dokumentiert und bleibt als Nachweis erhalten.
Verlängerungsfristen — automatisch
Ist die Marke eingetragen, überwacht die Plattform die 10-Jahres-Verlängerungsfrist automatisch — mit Vorfrist-Erinnerung über dieselbe Fristen- und Kalenderlogik wie bei Verträgen. So läuft kein Schutz unbemerkt aus. Für Domains gilt entsprechend die jährliche Verlängerungsfrist (siehe unten).
Domains
Zu jeder Domain führen Sie Registrar, Ablaufdatum, Nameserver, die Flags DNSSEC und Transfer-Lock sowie den Status. Die jährliche Verlängerungsfrist wird automatisch überwacht, damit eine Domain nie unbemerkt ausläuft.
Das Register, nicht das Transfergeheimnis
Der Auth-/EPP-Transfercode wird absichtlich nicht gespeichert — er bleibt bei Ihrer IT. LEGALinhouse hält das rechtliche Register des Schutzrechts, nicht das Transfergeheimnis. Ein bewusster Sicherheitspunkt.
Markenüberwachung
Die Markenüberwachung ist der Wächter über Ihr Portfolio: Ein Überwachungsprofil gleicht die amtlichen Register auf neue, kollidierende Markenanmeldungen Dritter ab, bewertet die Ähnlichkeit und legt Treffer in einen Prüf-Posteingang.
- Amtliche Register. Abgeglichen wird gegen EUIPO (EU) — jetzt live — und DPMA (Deutschland), das in Kürze folgt. Die Register-Zugänge gelten plattformweit; Sie müssen nichts einrichten.
- Mehrere Schreibweisen mitprüfen. Zu einem Suchbegriff (z. B. CEAVEO) hinterlegen Sie Varianten (CEVEO, CEAVO), die mitgeprüft werden — so werden auch ähnliche Neuanmeldungen gefunden, die eine reine Wortsuche übersieht.
- Transparente Ähnlichkeitsbewertung. Der Ähnlichkeitswert ist eine nachvollziehbare, deterministische Heuristik (Markentext-Ähnlichkeit + Überschneidung der Nizza-Klassen) — kein undurchsichtiges „KI-Urteil". Er ist eine Triage-Hilfe; die Entscheidung trifft der Mensch.
- Ein Hinweis, kein Urteil. Jeder Treffer ist ein Kandidat zur Prüfung. Ihr Team sichtet ihn und entscheidet: verwerfen oder bestätigen → Widerspruchs-Fall eröffnen (direkt mit der überwachten Marke verknüpft). Das Werkzeug legt niemals selbsttätig einen Widerspruch ein.
Streit & Widerspruch
Zu jeder Marke oder Domain legen Sie mit einem Klick einen Fall an — Widerspruch, Löschung, Verletzung (Marke) oder UDRP / Cybersquatting (Domain) — verknüpft mit dem Schutzrecht. Weil Schutzrechte als besondere Vertragsart geführt werden, greifen dieselbe Zugriffskontrolle, Versionierung und Protokollierung wie im übrigen LEGALinhouse; externe Mitarbeitende sehen ausschließlich, was ihnen zugewiesen ist.
Pflegen, belegen, verlinken
Alle Registerdaten einer Marke oder Domain bearbeiten Sie jederzeit; Dokumente (Urkunde, Anmeldung, Schriftverkehr) hängen Sie direkt an das Schutzrecht. Anmelde- und Registernummern verlinken in das amtliche Online-Register (DPMA/EUIPO), und die Aktenzeichen der Überwachungstreffer verlinken ebenfalls dorthin — ein Klick von Ihrem Portfolio zur amtlichen Quelle.
Ein Muster, das mitwächst
„Schutzrechte & Registrierungen" ist als Familie angelegt: Marke und Domain sind die ersten beiden Ausprägungen desselben Musters — ein Schutzrecht mit Registerfakten, Inhaber, Fristen und Streitfall-Verknüpfung. Weitere renewable Rechte lassen sich später nach demselben Muster ergänzen, ohne dass Sie ein neues Werkzeug lernen.