Branchenlösung · Handel & E-Commerce
Das Branchenpaket für Handel und E-Commerce — kanalbewusst aufgebaut. Es deckt den Online-Verkauf im Fernabsatz ebenso ab wie das stationäre Ladengeschäft und ergänzt Liefer- sowie B2B-Einkaufsverträge. So liegt für jeden Vertriebsweg die passende vertragliche Grundlage bereit.
Ohne Aufpreis Im regulären Tarif enthalten — keine Einrichtungsgebühr.
Wer verkauft, verkauft heute meist über mehrere Kanäle — und jeder Kanal hat eigene Pflichten. Online gelten andere Regeln als am Ladentisch, und beim Einkauf wieder andere.
Shop-AGB für den Fernabsatz, eine Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular und ein vordefinierter Workflow zur Reaktion auf wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Die Pflichten des Online-Verkaufs sind als editierbare Entwurfsvorlagen hinterlegt, nicht aus fremden Vorlagen zusammenkopiert.
Ladenkauf-AGB für das stationäre Geschäft und eine Regelung zur freiwilligen Rücknahme — abgegrenzt von den Fernabsatzpflichten, die hier gerade nicht gelten. Sie verwenden je Kanal das richtige Dokument statt eines Einheitstextes.
Liefer- und B2B-Einkaufsverträge ergänzen die Verkaufsseite. Konditionen, Lieferzeiten und Gewährleistung gegenüber Lieferanten sind als wiederverwendbare Bausteine vordefiniert — nicht nur der Verkauf, auch die Beschaffung ist abgedeckt.
Ein Mandant kann mehrere Branchenpakete installieren — etwa ein Hersteller mit eigenem Online-Shop, der Produktion und Handel kombiniert. Alle Pakete bauen auf dem gemeinsamen Dienstleister-Basispaket auf; eine Korrektur an einer gemeinsamen Klausel fließt automatisch ein.
Dazu die Standard-Vorlagenbibliothek jedes Mandanten: 40 deutschsprachige Rechtsvorlagen (18 Schreiben, 11 Verträge, 5 E-Mails, 6 Fall-Workflows). Alle Inhalte sind gegen den juristischen Knowledge Graph fundiert und dienen der KI als wiederverwendbare Bausteine.
Alle Vorlagen und Klauseln sind Vorschläge: fachlich ausgearbeitete, prüfungsbedürftige Entwürfe, die vor jeder Verwendung von Ihnen oder einer qualifizierten Person (z. B. einem Anwalt) zu prüfen sind. CEAVEO ist keine Anwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG; eine Gewähr für Rechtssicherheit, Vollständigkeit oder Aktualität übernehmen wir nicht. Mehr unter Konzept · RDG und Grenzen.