Branchenlösung · Handwerk & Bau
Das Branchenpaket für Handwerk und Bau. Es ergänzt das Basispaket um die Verträge und Klauseln des Bauvertragsrechts: den BGB-Bauvertrag, Nachträge und Änderungsanordnungen, die Bauhandwerkersicherung und die Gewährleistung mit den baurechtlichen Verjährungsfristen — als editierbare Entwurfsvorlagen.
Ohne Aufpreis Im regulären Tarif enthalten — keine Einrichtungsgebühr.
Am Bau entscheiden Nachträge, Sicherheiten und Fristen über die Marge — ein eigenes Vertragsrecht mit Fallstricken, das selten von einer eigenen Rechtsabteilung begleitet wird.
Der BGB-Bauvertrag (§ 650a BGB) liegt als editierbare Entwurfsvorlage mit intelligenten Platzhaltern bereit. Jedes Bauvorhaben startet auf einer konsistenten Grundlage statt auf einem fortgeschriebenen Mustertext.
Nachtrag und Änderungsanordnung sind als wiederverwendbare Bausteine vordefiniert. Geänderte Leistungen werden dokumentiert und nachverfolgt statt mündlich vereinbart und später bestritten — genau dort, wo am Bau die Marge verloren geht.
Die Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB) und die Gewährleistung mit den baurechtlichen Verjährungsfristen sind als Muster und Fristvorlagen hinterlegt. Ansprüche auf Sicherheit und Fristen zur Mängelhaftung werden systematisch nachgehalten.
Das Handwerk-&-Bau-Paket baut auf dem Dienstleister-Basispaket auf (NDA, AVV, Mahnwesen, Standardklauseln, Workflows) und ergänzt nur die Branchen-Deltas. Eine Korrektur an einer gemeinsamen Klausel fließt automatisch ein.
Dazu die Standard-Vorlagenbibliothek jedes Mandanten: 40 deutschsprachige Rechtsvorlagen (18 Schreiben, 11 Verträge, 5 E-Mails, 6 Fall-Workflows). Alle Inhalte sind gegen den juristischen Knowledge Graph fundiert und dienen der KI als wiederverwendbare Bausteine.
Alle Vorlagen und Klauseln sind Vorschläge: fachlich ausgearbeitete, prüfungsbedürftige Entwürfe, die vor jeder Verwendung von Ihnen oder einer qualifizierten Person (z. B. einem Anwalt) zu prüfen sind. CEAVEO ist keine Anwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG; eine Gewähr für Rechtssicherheit, Vollständigkeit oder Aktualität übernehmen wir nicht. Mehr unter Konzept · RDG und Grenzen.