Branchenlösung · Software & SaaS
Das Branchenpaket für Software- und SaaS-Anbieter. Es ergänzt das Basispaket um genau die Verträge und Klauseln, die das Software-Geschäft prägen: wiederkehrende Abonnements, Lizenzfragen und verbindliche Service-Level-Zusagen — als editierbare Entwurfsvorlagen.
Ohne Aufpreis Im regulären Tarif enthalten — keine Einrichtungsgebühr.
Software lebt von Wiederkehr: laufende Abos, abgestufte Lizenzmodelle und Verfügbarkeitszusagen, die im Streitfall teuer werden — und meist ohne eigene Rechtsabteilung verwaltet.
SaaS- und Abonnement-Verträge mit Laufzeit-, Verlängerungs- und Kündigungslogik als editierbare Entwurfsvorlagen mit intelligenten Platzhaltern. Wiederkehrende Erlöse stehen auf einer konsistenten vertraglichen Grundlage statt auf einer von Kunde zu Kunde abweichenden Word-Datei.
Lizenzverträge mit Nutzungsumfang, Übertragbarkeit und Einräumung der Rechte — die Punkte, an denen sich im Software-Geschäft die meisten Konflikte entzünden, sind als wiederverwendbare Bausteine vordefiniert.
Wartungs- und SLA-Verträge mit Verfügbarkeits- und Service-Level-Klauseln. Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Wartungsfenster und Folgen bei Unterschreitung sind als Muster hinterlegt — Sie versprechen, was Sie auch belegen können.
Das Softwarehaus-Paket baut auf dem Dienstleister-Basispaket auf (NDA, AVV, Mahnwesen, Standardklauseln, Workflows) und ergänzt nur die Branchen-Deltas. Eine Korrektur an einer gemeinsamen Klausel fließt automatisch ein.
Dazu die Standard-Vorlagenbibliothek jedes Mandanten: 40 deutschsprachige Rechtsvorlagen (18 Schreiben, 11 Verträge, 5 E-Mails, 6 Fall-Workflows). Alle Inhalte sind gegen den juristischen Knowledge Graph fundiert und dienen der KI als wiederverwendbare Bausteine.
Alle Vorlagen und Klauseln sind Vorschläge: fachlich ausgearbeitete, prüfungsbedürftige Entwürfe, die vor jeder Verwendung von Ihnen oder einer qualifizierten Person (z. B. einem Anwalt) zu prüfen sind. CEAVEO ist keine Anwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG; eine Gewähr für Rechtssicherheit, Vollständigkeit oder Aktualität übernehmen wir nicht. Mehr unter Konzept · RDG und Grenzen.