Branchenlösung · Fertigung
Das Branchenpaket für die Fertigung. Es ergänzt das Basispaket um die Verträge und Klauseln der Liefer- und Auftragsfertigung: Rahmen- und Lieferverträge, den Werkvertrag, Qualitätssicherungsvereinbarungen, Werkzeugregelungen und Produkthaftungsklauseln — als editierbare Entwurfsvorlagen.
Ohne Aufpreis Im regulären Tarif enthalten — keine Einrichtungsgebühr.
Fertigung heißt Lieferketten, Abrufaufträge und Haftung für das Produkt — viele wiederkehrende Verträge, in denen Qualität und Werkzeuge sauber geregelt sein müssen.
Liefer- und Rahmenverträge mit Mengen, Abrufen, Lieferzeiten und Konditionen liegen als editierbare Entwurfsvorlagen mit intelligenten Platzhaltern bereit. Wiederkehrende Lieferbeziehungen stehen auf einer konsistenten vertraglichen Basis.
Der Werkvertrag für die Fertigung samt Werkzeugregelungen — Eigentum, Nutzung und Verbleib von Werkzeugen und Vorrichtungen — ist als wiederverwendbarer Baustein vordefiniert. Die typischen Streitpunkte der Auftragsfertigung sind vorab adressiert.
Qualitätssicherungsvereinbarungen und Produkthaftungsklauseln decken die Risiken ab, die in der Fertigung entstehen. Anforderungen an Prüfung, Dokumentation und Haftung sind als Muster hinterlegt statt im Einzelfall neu formuliert.
Das Produktions-Paket baut auf dem Dienstleister-Basispaket auf und lässt sich mit weiteren Paketen kombinieren — etwa ein Hersteller mit eigenem Online-Shop. Eine Korrektur an einer gemeinsamen Klausel fließt automatisch in alle Pakete ein, die sie verwenden.
Dazu die Standard-Vorlagenbibliothek jedes Mandanten: 40 deutschsprachige Rechtsvorlagen (18 Schreiben, 11 Verträge, 5 E-Mails, 6 Fall-Workflows). Alle Inhalte sind gegen den juristischen Knowledge Graph fundiert und dienen der KI als wiederverwendbare Bausteine.
Alle Vorlagen und Klauseln sind Vorschläge: fachlich ausgearbeitete, prüfungsbedürftige Entwürfe, die vor jeder Verwendung von Ihnen oder einer qualifizierten Person (z. B. einem Anwalt) zu prüfen sind. CEAVEO ist keine Anwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG; eine Gewähr für Rechtssicherheit, Vollständigkeit oder Aktualität übernehmen wir nicht. Mehr unter Konzept · RDG und Grenzen.