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Branchenlösung · Personal & Überlassung

LEGALinhouse für Personaldienstleister

Das Branchenpaket für Personalvermittlung und -überlassung — am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ausgerichtet. Es bündelt den Überlassungsvertrag, die laufende Überwachung von Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer sowie Vermittlungs- und Recruiting-Verträge als editierbare Entwurfsvorlagen.

Ohne Aufpreis  Im regulären Tarif enthalten — keine Einrichtungsgebühr.

Warum LEGALinhouse + Personaldienstleister die richtige Lösung ist

Arbeitnehmerüberlassung ist stark reguliert: Pflichtangaben im Vertrag, Equal Pay und die Höchstüberlassungsdauer müssen laufend stimmen — Fehler werden teuer.

Der Überlassungsvertrag als Standard

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit den nach AÜG erforderlichen Angaben liegt als editierbare Entwurfsvorlage mit intelligenten Platzhaltern bereit. Jede neue Überlassung startet auf einer konsistenten Grundlage statt auf einer fortgeschriebenen Word-Datei.

Equal Pay und Fristen im Blick

Die Überwachung von Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer ist als Fristmuster und Workflow vordefiniert. Die Punkte, an denen Überlassungsverhältnisse kippen, werden systematisch nachverfolgt statt im Einzelfall übersehen.

Vermittlung sauber abgegrenzt

Vermittlungs- und Recruiting-Verträge ergänzen die Überlassung — mit den eigenen Regeln zu Honorar, Erfolg und Gewährleistung. Sie verwenden je Geschäftsmodell das passende Dokument statt eines Einheitstextes.

Auf dem gemeinsamen Basispaket

Das Personal-Paket baut auf dem Dienstleister-Basispaket auf (NDA, AVV, Mahnwesen, Standardklauseln, Workflows) und ergänzt nur die Branchen-Deltas. Eine Korrektur an einer gemeinsamen Klausel fließt automatisch ein.

Im Paket enthalten

Dazu die Standard-Vorlagenbibliothek jedes Mandanten: 40 deutschsprachige Rechtsvorlagen (18 Schreiben, 11 Verträge, 5 E-Mails, 6 Fall-Workflows). Alle Inhalte sind gegen den juristischen Knowledge Graph fundiert und dienen der KI als wiederverwendbare Bausteine.

Entwürfe, keine Rechtsberatung

Alle Vorlagen und Klauseln sind Vorschläge: fachlich ausgearbeitete, prüfungsbedürftige Entwürfe, die vor jeder Verwendung von Ihnen oder einer qualifizierten Person (z. B. einem Anwalt) zu prüfen sind. CEAVEO ist keine Anwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG; eine Gewähr für Rechtssicherheit, Vollständigkeit oder Aktualität übernehmen wir nicht. Mehr unter Konzept · RDG und Grenzen.

Bereit für den produktiven Start?

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