Was das RDG regelt

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt, wer in Deutschland Rechtsdienstleistungen erbringen darf. Eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG ist "jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert". Vereinfacht: Wer in einem konkreten Fall einer anderen Person eine rechtliche Empfehlung erteilt, betreibt eine Rechtsdienstleistung — und das ist außerhalb der Anwaltschaft (und einiger weiterer registrierter Gruppen) verboten.

Das Gesetz hat einen guten Grund: Rechtsdienstleistung erfordert juristische Qualifikation und Verantwortung. Wer ohne diese Qualifikation Rat gibt, gefährdet Mandanten — und das Gesetz schützt sie davor.

LEGALinhouse als Werkzeug, nicht als Dienstleister

CEAVEO ist kein Rechtsdienstleister. Wir verkaufen ein Werkzeug — eine Software, mit der juristisch ausgebildete oder erfahrene Mitarbeiter ihre eigene Arbeit beschleunigen. Wir treten nicht zwischen den Mitarbeiter und seinen Sachverhalt; wir geben ihm Werkzeuge zur Hand, mit denen er seine Arbeit besser macht.

Konkret: Wenn ein Mitarbeiter im Mittelstand mit LEGALinhouse einen Mahnungsentwurf erstellt, hat der Mitarbeiter die Mahnung erstellt — nicht CEAVEO. Wir haben ihm nur den Editor, die DIN 5008-Formatierung, die Zinsberechnung und den KI-Entwurf bereitgestellt. Die rechtliche Verantwortung für die Mahnung trägt der Mitarbeiter bzw. das Unternehmen, das ihn beschäftigt.

Was die KI darf

Die KI in LEGALinhouse darf:

  • Entwürfe generieren — Briefe, Mahnungen, Stellungnahmen, Vertragszusammenfassungen. Alles als Entwurf, immer zur Prüfung durch den Mitarbeiter.
  • Recherchen liefern — relevante Normen aus dem Knowledge Graph, einschlägige Urteile mit verifizierten Aktenzeichen, herrschende Meinungen in der Literatur (soweit aus dem Graph abrufbar).
  • Strukturieren — unstrukturierten Sachverhalt in eine geordnete Form überführen, Zeitachsen erstellen, Beteiligte erkennen.
  • Klassifizieren — Dokumente einsortieren, Fristen aus eingehenden Schreiben erkennen, Vertragsmetadaten extrahieren.
  • Vorlagen anwenden — eine bestehende Vorlage auf einen konkreten Fall anpassen.

Was die KI nicht darf

Die KI in LEGALinhouse darf nicht:

  • Verbindliche Rechtsempfehlungen erteilen. Sie kann sagen, was § 314 BGB regelt — sie sagt nicht: "In Ihrer Lage sollten Sie nach § 314 BGB kündigen." Diese Empfehlung trifft der Mensch.
  • Im Mandantennamen handeln. KI-Output wird nicht ohne menschliche Freigabe versendet, eingereicht oder veröffentlicht. Keine Auto-Versand-Funktion.
  • Eigenständig Schriftsätze in laufenden Verfahren einbringen. Wir bereiten Entwürfe vor; die Verantwortung für die Einreichung — auch die Frage, ob ein Schriftsatz überhaupt eingereicht wird — bleibt beim Menschen.
  • Risiken bewerten ohne Kennzeichnung. Wo die KI Risiken einschätzt, ist die Einschätzung als KI-Einschätzung markiert und nicht als rechtsverbindliche Bewertung.

Entwurfs-Kennzeichnung als Designprinzip

Jeder KI-generierte Inhalt ist im UI und im Audit-Log als KI-Entwurf markiert, bis ein berechtigter Mitarbeiter ihn freigibt. Diese Kennzeichnung ist nicht kosmetisch — sie ist die zentrale Design-Entscheidung, mit der wir die RDG-Grenze halten:

Entwurfs-Status im System

  • KI-Output ist sichtbar als Entwurf markiert (in der UI, in PDFs als Wasserzeichen, in Exporten als Vermerk).
  • Briefe und Schreiben können erst nach Freigabe versendet, gedruckt oder frankiert werden.
  • Die Freigabe ist im Audit-Log protokolliert (wer, wann, mit welchem Inhalt).
  • Eine Rücknahme der Freigabe ist möglich; sie ist ebenfalls protokolliert.

Diese Architektur stellt sicher, dass die KI nicht stillschweigend "Recht spricht" — sie schlägt vor, der Mensch entscheidet.

Wann externe Anwälte gebraucht werden

LEGALinhouse beschleunigt die Arbeit der vorhandenen Mitarbeiter — es ersetzt keinen Anwalt. Wir empfehlen ausdrücklich, externe Anwälte einzuschalten bei:

  • Laufenden Gerichtsverfahren ab einer bestimmten Komplexität (im Zweifel: immer bei streitigen Hauptsachen)
  • Strategischen Entscheidungen mit hohem Risiko (Restrukturierungen, M&A, größere Vertragswerke)
  • Speziellem Fachrecht außerhalb der typischen KMU-Fragestellungen (Medizinrecht, Patentstreit, internationale Steuerthemen)
  • Bei Unsicherheit über die Tragweite einer rechtlichen Frage

LEGALinhouse macht die Vorbereitung dieser Gespräche schneller und besser — der Anwalt bekommt einen sauberen, strukturierten Sachverhalt mit allen relevanten Dokumenten und kann seine Zeit für das einsetzen, was nur er kann.

B2B-Beschränkung gemäß § 14 BGB

LEGALinhouse richtet sich ausschließlich an gewerbliche Nutzer im Sinne von § 14 BGB — also an Unternehmer, freie Berufe und juristische Personen. Wir bieten das Produkt nicht für Verbraucher an. Dafür gibt es zwei Gründe:

  • Rechtlich: Im B2C-Bereich gelten strengere Pflichten und engere Auslegungen des RDG, die mit dem Charakter von LEGALinhouse als Werkzeug schwerer vereinbar wären.
  • Inhaltlich: Das Produkt ist auf die Arbeitsabläufe einer Rechtsabteilung zugeschnitten — Verbraucher hätten dafür keinen sinnvollen Use Case.

Wer einen externen Anwalt braucht und LEGALinhouse zur Vorbereitung nutzen will: sprechen Sie uns an. Wir bereiten Ihnen eine Demo speziell für dieses Szenario vor.