Was das RDG regelt
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt, wer in Deutschland Rechtsdienstleistungen erbringen darf. Eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG ist "jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert". Vereinfacht: Wer in einem konkreten Fall einer anderen Person eine rechtliche Empfehlung erteilt, betreibt eine Rechtsdienstleistung — und das ist außerhalb der Anwaltschaft (und einiger weiterer registrierter Gruppen) verboten.
Das Gesetz hat einen guten Grund: Rechtsdienstleistung erfordert juristische Qualifikation und Verantwortung. Wer ohne diese Qualifikation Rat gibt, gefährdet Mandanten — und das Gesetz schützt sie davor.
LEGALinhouse als Werkzeug, nicht als Dienstleister
CEAVEO ist kein Rechtsdienstleister. Wir verkaufen ein Werkzeug — eine Software, mit der juristisch ausgebildete oder erfahrene Mitarbeiter ihre eigene Arbeit beschleunigen. Wir treten nicht zwischen den Mitarbeiter und seinen Sachverhalt; wir geben ihm Werkzeuge zur Hand, mit denen er seine Arbeit besser macht.
Konkret: Wenn ein Mitarbeiter im Mittelstand mit LEGALinhouse einen Mahnungsentwurf erstellt, hat der Mitarbeiter die Mahnung erstellt — nicht CEAVEO. Wir haben ihm nur den Editor, die DIN 5008-Formatierung, die Zinsberechnung und den KI-Entwurf bereitgestellt. Die rechtliche Verantwortung für die Mahnung trägt der Mitarbeiter bzw. das Unternehmen, das ihn beschäftigt.
Was die KI darf
Die KI in LEGALinhouse darf:
- Entwürfe generieren — Briefe, Mahnungen, Stellungnahmen, Vertragszusammenfassungen. Alles als Entwurf, immer zur Prüfung durch den Mitarbeiter.
- Recherchen liefern — relevante Normen aus dem Knowledge Graph, einschlägige Urteile mit verifizierten Aktenzeichen, herrschende Meinungen in der Literatur (soweit aus dem Graph abrufbar).
- Strukturieren — unstrukturierten Sachverhalt in eine geordnete Form überführen, Zeitachsen erstellen, Beteiligte erkennen.
- Klassifizieren — Dokumente einsortieren, Fristen aus eingehenden Schreiben erkennen, Vertragsmetadaten extrahieren.
- Vorlagen anwenden — eine bestehende Vorlage auf einen konkreten Fall anpassen.
Was die KI nicht darf
Die KI in LEGALinhouse darf nicht:
- Verbindliche Rechtsempfehlungen erteilen. Sie kann sagen, was § 314 BGB regelt — sie sagt nicht: "In Ihrer Lage sollten Sie nach § 314 BGB kündigen." Diese Empfehlung trifft der Mensch.
- Im Mandantennamen handeln. KI-Output wird nicht ohne menschliche Freigabe versendet, eingereicht oder veröffentlicht. Keine Auto-Versand-Funktion.
- Eigenständig Schriftsätze in laufenden Verfahren einbringen. Wir bereiten Entwürfe vor; die Verantwortung für die Einreichung — auch die Frage, ob ein Schriftsatz überhaupt eingereicht wird — bleibt beim Menschen.
- Risiken bewerten ohne Kennzeichnung. Wo die KI Risiken einschätzt, ist die Einschätzung als KI-Einschätzung markiert und nicht als rechtsverbindliche Bewertung.
Entwurfs-Kennzeichnung als Designprinzip
Jeder KI-generierte Inhalt ist im UI und im Audit-Log als KI-Entwurf markiert, bis ein berechtigter Mitarbeiter ihn freigibt. Diese Kennzeichnung ist nicht kosmetisch — sie ist die zentrale Design-Entscheidung, mit der wir die RDG-Grenze halten:
Entwurfs-Status im System
- KI-Output ist sichtbar als Entwurf markiert (in der UI, in PDFs als Wasserzeichen, in Exporten als Vermerk).
- Briefe und Schreiben können erst nach Freigabe versendet, gedruckt oder frankiert werden.
- Die Freigabe ist im Audit-Log protokolliert (wer, wann, mit welchem Inhalt).
- Eine Rücknahme der Freigabe ist möglich; sie ist ebenfalls protokolliert.
Diese Architektur stellt sicher, dass die KI nicht stillschweigend "Recht spricht" — sie schlägt vor, der Mensch entscheidet.
Zwei Stufen — anwaltliche Kontrolle für beratungsnahe Funktionen
Die Funktionen von LEGALinhouse sind nach ihrer RDG-Nähe in zwei Stufen gegliedert. In beiden bleibt LEGALinhouse ein Werkzeug — es erbringt keine Rechtsberatung und tritt in keiner Stufe als Kanzlei, Anwalt oder Rechtsberater auf.
Die benannte anwaltliche Kontrolle ist dabei kein Kleingedrucktes, sondern ein Kernmerkmal: Sie ist die rechtliche Grundlage, auf der wir beratungsnahe, generative KI-Funktionen (z. B. die Verfassungsmäßigkeitsprüfung) überhaupt anbieten können — ohne selbst zum Rechtsdienstleister zu werden. Genau dieser Mechanismus trägt den RDG-konformen Status von LEGALinhouse.
Grundstufe — die tägliche interne Rechtsarbeit
Fälle, Verträge, Fristen, Briefe, Recherche, Normanalyse, Datenschutzmanagement. Als reines Produktivitätswerkzeug RDG-konform; die fachliche Letztverantwortung liegt beim Anwender. Kein Anwalt erforderlich — diese Funktionen stehen jedem Kunden uneingeschränkt offen.
Aufbaustufe — beratungsnahe, stärker generative Funktionen
Erst bei Funktionen wie einer ausformulierten rechtlichen Argumentation, der Analyse eines Normvorschlags oder einer Verfassungsmäßigkeitsprüfung (Prüfung einer Norm oder Maßnahme auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz) greift eine zusätzliche Sicherung: Sie werden pro Kunde erst freigeschaltet, wenn eine vom Kunden benannte, zugelassene Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt die Kontrolle und rechtliche Verantwortung für die KI-Entwürfe übernimmt (Nachweis und Anwaltskammer-Nummer werden hinterlegt). Standardmäßig ausgeschaltet.
Auch innerhalb dieser Funktionen bleibt die Grenze gewahrt: Die Verfassungsmäßigkeitsprüfung liefert stets eine Prognose („spricht dafür/dagegen"), nie eine Verwerfung — das Verwerfungsmonopol liegt beim Bundesverfassungsgericht (Art. 100 GG). Die KI stellt keine Verfassungswidrigkeit fest.
Abgestufte anwaltliche Begleitung je Fall
Zwischen „kein Anwalt" und der vollen, mandantenweiten Kontrolle liegt die Realität vieler Rechtsabteilungen. Deshalb lässt sich die anwaltliche Begleitung je Fall in Stufen abbilden:
- Kein Anwalt — die tägliche interne Fallarbeit.
- „Der Anwalt begleitet uns" — wir führen, lose Aufsicht: leichte interne Fallarbeit.
- „Wir begleiten den Anwalt" — der Anwalt führt und verantwortet, unsere Ausgaben sind seine Zuarbeit (mit Wasserzeichen „zur anwaltlichen Prüfung").
- Anwaltliche Kontrolle (mandantenweit) — die signierte Freischaltung; sie dominiert jeden Fall und ist die einzige Stufe für extern-/gerichtsgerichtete Ausgaben.
Die beiden mittleren Stufen sind selbst deklariert und rein intern — sie schalten nie extern-/gerichtsgerichtete Ausgaben frei. Genau das macht die Selbst-Deklaration RDG-seitig tragfähig.
Entscheidend ist die Rollenverteilung: Die kontrollierende Person ist stets eine vom Kunden selbst benannte, externe zugelassene Berufsträgerin bzw. ein Berufsträger — nicht CEAVEO. So bleibt die Grundstufe für alle ohne Anwalt uneingeschränkt und RDG-konform nutzbar, während beratungsnahe Funktionen an einen verantwortlichen, zugelassenen Menschen gebunden sind.
Wann externe Anwälte gebraucht werden
LEGALinhouse beschleunigt die Arbeit der vorhandenen Mitarbeiter — es ersetzt keinen Anwalt. Wir empfehlen ausdrücklich, externe Anwälte einzuschalten bei:
- Laufenden Gerichtsverfahren ab einer bestimmten Komplexität (im Zweifel: immer bei streitigen Hauptsachen)
- Strategischen Entscheidungen mit hohem Risiko (Restrukturierungen, M&A, größere Vertragswerke)
- Speziellem Fachrecht außerhalb der typischen KMU-Fragestellungen (Medizinrecht, Patentstreit, internationale Steuerthemen)
- Bei Unsicherheit über die Tragweite einer rechtlichen Frage
LEGALinhouse macht die Vorbereitung dieser Gespräche schneller und besser — der Anwalt bekommt einen sauberen, strukturierten Sachverhalt mit allen relevanten Dokumenten und kann seine Zeit für das einsetzen, was nur er kann.
B2B-Beschränkung gemäß § 14 BGB
LEGALinhouse richtet sich ausschließlich an gewerbliche Nutzer im Sinne von § 14 BGB — also an Unternehmer, freie Berufe und juristische Personen. Wir bieten das Produkt nicht für Verbraucher an. Dafür gibt es zwei Gründe:
- Rechtlich: Im B2C-Bereich gelten strengere Pflichten und engere Auslegungen des RDG, die mit dem Charakter von LEGALinhouse als Werkzeug schwerer vereinbar wären.
- Inhaltlich: Das Produkt ist auf die Arbeitsabläufe einer Rechtsabteilung zugeschnitten — Verbraucher hätten dafür keinen sinnvollen Use Case.
Wer einen externen Anwalt braucht und LEGALinhouse zur Vorbereitung nutzen will: sprechen Sie uns an. Wir besprechen mit Ihnen, wie sich dieses Szenario mit LEGALinhouse abbilden lässt.